So läuft eine Standortsuche ab!

 

Eine Standortsuche ist sehr aufwändig. Es müssen verschiedenste Stufen durchlaufen werden: z. B. erfolgt eine kartografische Auswertung und Darstellung des gesamten Landkreises, bei der alle Flächen im Landkreis auf Ausschlusskriterien (z. B. Siedlungsgebiete, Schutzgebiete) geprüft werden.

 

Es finden aber auch Bewertungen der vorhandenen Infrastruktur in den Suchräumen statt. Außerdem werden mögliche Standorte auf geologische, hydrologische und topografische Charakteristika geprüft. Später werden dann technische Untersuchungen, Kartierungen und Datenermittlungen für eine vertiefende Beschreibung ausgewählter Einzelstandorte durchgeführt.

 

Der Prozess ist sehr aufwändig und dauert in der Regel einige Jahre. Beim Bau einer Deponie ist ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Dabei handelt es sich um ein formalisiertes Genehmigungsverfahren. Es stellt sicher, dass die Deponie sicher betrieben werden kann.

 

 

Einzelne Schritte:

 

1. Aufstellung von Prüfkriterien:
Es werden Kriterien aufstellt, anhand derer eine Fläche als geeignet bzw. nicht geeignet eingestuft wird. Dazu zählt z. B. die Festlegung von Mindestgröße und Mindestvolumen, ab der eine neue Deponie wirtschaftlich, technisch und zukunftsfähig betreibbar ist. Wie ist die Infrastruktur? Wie die Anbindung an die nächstgrößere Straße / Ortsdurchfahrt? Wie werden Anwohnende und die Umwelt geschützt? Stichwort: Naturschutz, Schutzgebiete, Geologie, Denkmalschutz. Wie ist die Anbindung an das nächste Gewässer? Gutes Oberflächenwasser wird der Natur und somit dem Kreislauf zurückgegeben.

 

2. Ermittlung potenzieller Standorte:
Alle Gebiete werden auf einer „weißen Landkarte“ berücksichtigt, d.h. zu Beginn kommen alle Gebiete im Landkreis in Betracht. Nach und nach werden Flächen aufgrund der Prüfkriterien ausgeschlossen, weil sie sich als nicht geeignet erweisen.

 

3. Detailbewertung anhand der Kriterien aus Punkt 1 und Festlegung auf mindestens einen Standort:
Von den infrage kommenden Flächen werden Steckbriefe erstellt. Nun erfolgt eine Detailbewertung der Flächen. Ziel ist es, mindestens einen Standort zu finden, für den weitere Prüfungen und Bewertungen stattfinden sollen.

 

4. Kontaktaufnahme zu Gemeinde(n) und weitere Prüfungen:
Die Gemeinden, in denen sich ein möglicher Standort befindet, werden kontaktiert. Es werden erste Gespräche geführt. Tiefergehende Prüfungen der geeigneten Standorte finden statt.

 

5. Genehmigungsplanung:
Wird ein geeigneter Standort gefunden, startet die Genehmigungsplanung mit einer Entwurfsplanung. D.h. es wird ein Plan entwickelt, wie genau der Zukunftsstandort aussehen könnte.

 

6. Scopingtermin:
Bei einem sogenannten Scoping-Termin stellt die AVL als Vorhabenträgerin den Trägern öffentlicher Belange (z. B. Naturschutz, Forst, Denkmalschutz) das Bauvorhaben vor. Es wird entschieden, ob die Gutachten zur Umweltverträglichkeit und deren Inhalte ausreichen.

 

7. Planfeststellungsverfahren:
Im Rahmen der Planfeststellung werden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Betroffene können ihre Anliegen und Bedenken der Genehmigungsbehörde mitteilen. Sie prüft, wägt ab und fällt schließlich eine Entscheidung, ob ein Planfestellungsbeschluss erteilt wird.

 

8. Bau der Anlagen:
Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können weitere Vorbereitungen gestartet werden, z. B. Bauausschreibungen.

 

9. Inbetriebnahme:
Sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, kann der neue Standort den Betrieb aufnehmen. Hallo Zukunft. Von der Kontaktaufnahme mit der Gemeinde (Punkt 4) bis zur Inbetriebnahme vergehen circa 10 Jahre.